Klasse B - Personenkraftwagen
Beschreibung | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
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Mindestalter | 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17) |
Bemerkung | Einschluss: AM, L. Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung. |
Klasse BE - Personenkraftwagen mit Anhänger
Beschreibung | Kfz der Klasse B mit Ahänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg. |
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Mindestalter | 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17) |
Bemerkung | Vorbesitz: B. Keine Theorieprüfung erforderlich, jedoch praktische Prüfung. |
Klasse A - Motorräder
Beschreibung | Krafträder mit
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Mindestalter |
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Bemerkung | Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1, A2. |
Klasse A1 - Leichtkrafträder
Beschreibung | Krafträder mit
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Mindestalter | 16 Jahre |
Bemerkung | Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt. |
Klasse A2 - Leichtkrafträder
Beschreibung | Krafträder mit
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Mindestalter | 18 Jahre |
Bemerkung | Einschluss: AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. |
Klasse AM - Kleinkrafträder
Beschreibung | Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
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Mindestalter | 16 Jahre |
Bemerkung | Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
Mofa Prüfbescheinigung
Beschreibung | Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
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Mindestalter | 15 Jahre |
Vorraussetzung | Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben |
Einschluss | Die Mofa-Prüfbescheinigung schlieβt keine anderen Berechtigungen ein. |
Gültigkeit | Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
Sonstiges | Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden. |
Klasse L - Landwirtschaftliche Zugmaschinen
Beschreibung | Zugmaschinen
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Mindestalter | 16 Jahre |
Klasse T - Zugmaschinen
Beschreibung | Zugmaschinen
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Mindestalter | 16 Jahre |
Bemerkung | Einschluss: AM, L |
Klasse C - Lastkraftwagen
Beschreibung | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
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Mindestalter | 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
Sonstiges | Vorbesitz: B. Einschluss: C1 |
Klasse CE - Lastkraftwagen mit Anhänger
Beschreibung | Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg. |
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Mindestalter | 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
Sonstiges | Vorbesitz: C. Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
Klasse C1 - Mittelschwere Lastkraftwagen
Beschreibung | Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
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Mindestalter | 18 Jahre |
Vorraussetzung | Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
Klasse C1E - Mittelschwere Lastkraftwagen mit Anhänger
Beschreibung | Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Mindestalter | 18 Jahre |
Bemerkung | Vorbesitz: C1. Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" |