ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)

Was ist das?

Sobald man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt, erhält man seinen Führerschein zunächst auf Probe. Diese Probezeit beträgt 2 Jahre. Wenn man in dieser Zeit im Straßenverkehr auffällig geworden ist, ordnet die zuständige Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.

Welche Verstöße führen zur Anordnung einer ASF-Teilnahme?

Hier ist zwischen A-Verstößen (Schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und B-Verstößen (Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen) zu unterscheiden (vgl. Anlage 12 zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung). Hierunter fallen alle Verstöße, die mit Bußgeld ab 40,00 Euro geahndet werden.

Beispiele für A-Verstöße:

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

  • Missachtung von Vorfahrtsregelungen und Ampeln (Rotlicht)

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (Promillegrenze Fahranfänger: 0,0)

  • Rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften

Beispiele für B-Verstöße:

  • Abgelaufene TÜV-Plakette (mehr als 4 Monate)

  • Mangelnde Beleuchtung am Fahrzeug trotz schlechter Wetter- und Sichtverhältnisse

  • Fahren mit Reifen, die die Mindestreifenprofiltiefe unterschreiten

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet bereits bei einem Verstoß gegen die Kategorie A oder zwei Verstößen gegen die Kategorie B die Teilnahme an einem ASF an.

Wie läuft ein Aufbauseminar für Fahranfänger ab?

Mit der Anordnung zur Teilnahme an einem ASF setzt die Führerscheinstelle eine Frist, innerhalb derer das Seminar zu absolvieren ist. Sollte man nicht bis zum Ablauf dieser Frist an einem ASF teilnehmen, wird der Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet.
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer. Es müssen alle Termine des Seminars besucht werden, andernfalls kann keine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

Solltest Du weitere Fragen haben (Kurstermine, Kosten), dann wende Dich bitte an uns.

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